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Sie erhalten hier wichtige Informationen zum Verständnis unserer  Zusammenarbeit


SiMiTHO - FAQ Rechnungen
Kurzinfo zur Rechnungslegung und Abrechnung


1. Warum arbeiten wir auf Rechnung?
Damit Leistungen und Zahlungen transparent, nachvollziehbar und ordnungsgemäß dokumentiert werden.
2. Was gehört zu einer ordnungsgemäßen Rechnung?
Zu den gesetzlichen Pflichtangaben zählen unter anderem Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung sowie Leistungszeitpunkt bzw. Leistungszeitraum.
3. Was ist eine Dauerrechnung?
Sie kann regelmäßig wiederkehrende, gleichartige Leistungen übersichtlich abbilden. Zusammen mit dem Zahlungsnachweis
bleibt erkennbar, welcher Zeitraum bezahlt wurde.
4. Warum Zahlungsnachweise aufbewahren?
Kontoauszug, Überweisungsbeleg oder Buchung helfen nachzuweisen, dass eine Zahlung erfolgt ist und erleichtern die Klärung bei Rückfragen.
5. Kann die Dezember-Abrechnung frühzeitig vorbereitet werden?
Ja, soweit dies abrechnungstechnisch und rechtlich ordnungsgemäß möglich ist. Leistungszeitraum, Rechnungsangaben und
tatsächlicher Stand der Leistung müssen korrekt dargestellt werden.
6. Warum möchten manche Kunden noch im Dezember zahlen?
Je nach Art der steuerlichen Gewinnermittlung kann der Zahlungszeitpunkt für die Zuordnung einer Ausgabe zum Kalenderjahr relevant sein. Das gilt nicht pauschal für jede steuerliche Situation.
7. Bedeutet eine Dezember-Rechnung automatisch einen Steuervorteil?
Nein. SiMiTHO gibt keine steuerliche Garantie. Die individuelle steuerliche Behandlung sollte im Zweifel mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater geklärt werden.
8. Was tun bei Unstimmigkeiten?
Bitte zeitnah Kontakt mit SiMiTHO aufnehmen. Rechnung, Leistungszeitraum und vorhandene Zahlungsnachweise können dann gemeinsam geprüft werden.
9. Wie lange Rechnungen aufbewahren?
Die Dauer richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften und der persönlichen bzw. betrieblichen Situation. Für
Unternehmer bestehen besondere Aufbewahrungspflichten.

Hinweis: Diese FAQ dienen der allgemeinen Information und Transparenz. Sie stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Individuelle steuerliche oder rechtliche Fragen sind mit entsprechend qualifizierten Fachleuten zu klären.
Klare Abrechnung schafft Transparenz und Vertrauen - für unsere Kunden und für SiMiTHO.


Stand: September 2026




Kündigung bei SiMiTHO – unser Grundsatz

Gute Zusammenarbeit braucht keine Zwangsbindung – sie braucht Vertrauen, Respekt und gegenseitige Wertschätzung.
Bei SiMiTHO möchten wir niemanden durch lange Kündigungsfristen an einer Zusammenarbeit festhalten, die nicht mehr gewünscht wird.
Unsere Kündigungsregelung ist in unseren AGB im Abschnitt „Kündigung“ festgelegt. Soweit dort vereinbart, kann die Zusammenarbeit auch ohne Angabe eines besonderen Kündigungsgrundes beendet werden.


Für uns zählen eine faire Zusammenarbeit, gegenseitiger Respekt, Wertschätzung und Zuverlässigkeit mehr als eine möglichst lange vertragliche Bindung. Entstehen Unstimmigkeiten, bevorzugen wir zunächst eine sachliche und gemeinsame Klärung. 

Ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben, soll eine klare Beendigung möglich sein.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Unser Ziel: Eine Zusammenarbeit, die beide Seiten freiwillig und gerne fortführen.
Hinweis: Diese Kurzinformation erläutert unseren Grundsatz. Maßgeblich sind die mit SiMiTHO vereinbarten Vertragsbedingungen bzw. AGB sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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